Vertrag über die Bereitstellung des GoCrypto-Dienstes an einem Point-of-Sale und / oder einem Online-Shop
zwischen
Eligma Ltd., Steuernummer SI 17322090, mit Geschäftsadresse in Letaliska cesta 33F, 1000 Ljubljana, Slowenien, vertreten durch Direktor Dejan Roljic
(im Folgenden: "Dienstleister")
und
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Steuernummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) _________________________
mit Geschäftsadresse ________________________________________________
(im Folgenden: "Händler"),
(im Folgenden gemeinsam: "Vertragsparteien")
Artikel 1
(Einleitende Bestimmungen)
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An seinen Verkaufsstellen und / oder Online-Shop möchte der Händler seinen Käufern die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen mit virtuellen Währungen und digitalen Wertgutscheinen ermöglichen.
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Der Dienstleister hat den GoCrypto-Service entwickelt, der Händlern ein Transaktionssystem zur Verfügung stellt, mit dem Käufer Waren und Dienstleistungen mit ausgewählten virtuellen Währungen und digitalen Wertgutscheinen über mobile Anwendungen, die vom GoCrypto-System unterstützt werden, bezahlen können, sowie Händlern einen zusätzlichen Service zum Umtausch der ausgewählten virtuellen Währungen und / oder digitalen Wertgutscheine in anwendbare lokale Fiat-Währung bietet.
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Aus den oben genannten Gründen möchten die Vertragsparteien diesen Vertrag über die Bereitstellung des GoCrypto-Dienstes an der Verkaufsstelle und / oder im Online-Shop eines Händlers abschließen.
Artikel 2
(Individuelle Bedingungen und die Verwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
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Die Nutzung des GoCrypto-Dienstes an einem Point-of-Sale und/oder einem Online-Shop wird geregelt durch:
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die einzelnen Bedingungen, die zwischen den Vertragsparteien durch diesen Vertrag vereinbart wurden,
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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Bereitstellung des GoCrypto-Dienstes an einem Point-of-Sale und / oder einem Online-Shop, die Anhang 1 zu diesem Vertrag darstellen (im Folgenden: "GoCrypto Allgemeine Geschäftsbedingungen").
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Der Händler bestätigt hiermit, dass er mit dem Inhalt dieser GoCrypto-Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut ist und stimmt ausdrücklich zu, dass der Dienstleister den GoCrypto-Dienst für den Händler zu den in den GoCrypto-Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen sicherstellt, die ein integraler Bestandteil dieses Vertrags sind. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass im Falle von Diskrepanzen zwischen den Bestimmungen dieses Vertrags und denen der GoCrypto-Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Bestimmungen dieses Vertrags Vorrang haben.
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Sofern in diesem Vertrag nicht anders angegeben, haben die hierin verwendeten Begriffe die gleiche Bedeutung wie die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GoCrypto verwendeten.
Artikel 3
(GoCrypto Payment und GoCrypto Exchange)
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Der Händler möchte nicht, dass die virtuellen Währungen oder digitalen Wertgutscheine, die durch die Nutzung des Dienstes GoCrypto Payment erhalten werden, langfristig zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund vereinbaren der Dienstleister und der Händler, dass der Dienstleister für die Dauer dieses Vertrags mit jeder Zahlung, die über den Dienst GoCrypto Payment erfolgt, auch den zusätzlichen Service GoCrypto Exchange durchführt.
Artikel 4
(Die finanziellen Verpflichtungen des Händlers)
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Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Händler den Dienstleister für die Bereitstellung des Dienstes GoCrypto Payment und dessen Nutzung bezahlt. Dabei unterliegt jede einzelne Transaktion, die mit der Nutzung des Dienstes GoCrypto Payment durchgeführt wird, einer Gebühr gemäß der aktuellen Gebührenordnung, die unter folgendem Link verfügbar ist: Transaktionsgebühren - Kryptowährungs-Zahlungsgateway - GoCrypto , das ein integraler Bestandteil dieses Vertrags ist.
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Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Händler den Dienstleister für die Sicherstellung des Dienstes GoCrypto Exchange und dessen Nutzung bezahlt. Dabei unterliegt jeder einzelne Umtausch von der ausgewählten virtuellen Währung oder dem digitalen Wertgutschein in die anwendbare lokale Fiat-Währung, der unter Verwendung des Dienstes GoCrypto Exchange durchgeführt wird, einer Gebühr gemäß der aktuellen Gebührenordnung, die unter folgendem Link verfügbar ist: Transaktionsgebühren - Kryptowährungs-Zahlungsgateway - GoCrypto , das ein integraler Bestandteil dieses Vertrags ist.
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Unabhängig von den Bestimmungen des ersten und zweiten Absatzes dieses Artikels zahlt der Händler dem Dienstleister nicht die in den vorstehenden Absätzen festgelegten Gebühren für die GoCrypto-Zahlung und die GoCrypto-Exchange-Dienste für den Monat, in dem der Vertrag in Kraft getreten ist, und für die nächsten drei Monate nach diesem Monat.
Artikel 5
(Daten auf dem Transaktionskonto des Händlers)
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Der Dienstleister überweist dem Händler die in Übereinstimmung mit diesem
Vertrag auf folgendes Transaktionskonto des Händlers (bitte Kontodaten ausfüllen):
IBAN
NAME DER BANK
Artikel 6
(die Verwendung des Systems zur Implementierung des Dienstes GoCrypto Payment)
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Für die Implementierung des Dienstes GoCrypto Payment an Verkaufsstellen verwendet der Händler (i) das Kassensystem, das vom Händler für die Rechnungsstellung verwendet wird und bei dem die GoCrypto-Schnittstelle mit seinen angeschlossenen Modulen, Bibliotheken und Protokollen installiert ist, oder (ii) das Online-System des Dienstanbieters (GoCrypto Web POS). Der Händler wählt die Art des Systems über das elektronische Formular aus, das der Dienstleister bei der Unterzeichnung dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt. Eine regelmäßig aktualisierte Liste der Kassensysteme für die Rechnungsstellung, die die GoCrypto-Programmoberfläche unterstützen, wird auf der Website des Dienstanbieters veröffentlicht.
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Für die Erbringung der Dienstleistung GoCrypto Payment in einem Online-Shop verwendet der Händler (i) das System des Dienstleisters (GoCrypto E-Commerce POS) oder (ii) ein vom Händler in Zusammenarbeit mit dem Dienstleister entwickeltes System. Eine regelmäßig aktualisierte Liste der unterstützten Online-Shop-Plattformen wird auf der Website des Dienstleisters veröffentlicht.
Artikel 7
(Benachrichtigung und Ansprechpartner)
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Die Vertragsparteien verpflichten sich, sich gegenseitig unverzüglich schriftlich über alle Änderungen zu informieren, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages entstanden sind oder auftreten werden und sich auf ihre geschäftliche Zusammenarbeit auswirken könnten. Im umgekehrten Fall haften sie sich gegenseitig für die finanziellen, materiellen und sonstigen Folgen, die sich aus der Zurückhaltung der Mitteilung ergeben.
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Ansprechpartner für Benachrichtigungen und die Durchführung dieses Vertrages sind:
für den Dienstleister:
für den Händler:
Telefon: +386 51 495 865
E-Mail: partners@gocrypto.com
Vor- und Nachname:
Telefon:
E-Mail:
Artikel 8
(Schlussbestimmungen)
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Dieser Vertrag tritt in Kraft, wenn er von den bevollmächtigten Vertretern beider Vertragsparteien unterzeichnet wird oder wenn der Händler die ausdrückliche Erklärung erhält, dass der Dienstleister das Angebot des Händlers an die E-Mail-Adresse annimmt, die bei der Übermittlung des Angebots auf der Webseite des Dienstleisters angegeben wurde, wo die Einladung des Dienstleisters zur geschäftlichen Zusammenarbeit veröffentlicht wird.
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Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrags können in schriftlicher oder elektronischer Form durch Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GoCrypto oder durch Erstellung eines Anhangs zum Vertrag vorgenommen werden und treten am Tag der Handunterschrift oder elektronischen Signatur durch die bevollmächtigten Vertreter beider Vertragsparteien in Kraft.
Eligma GmbH
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Dejan Roljic, Direktor
Datum:
Kaufmann
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Ihr Vertreter
Datum:
ANHÄNGE:
ANHANG 1: Allgemeine Bedingungen für die Bereitstellung des GoCrypto-Dienstes an einem Point-of-Sale und / oder einem Online-Shop